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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) KSA GmbH
Stand: 01.06.2025

1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen der KSA GmbH, insbesondere Reinigungs-, Hausbetreuungs-, Grünflächenpflege- sowie Winterdienstleistungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn diese von der KSA GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
Kunden im Sinne dieser AGB sind Unternehmer (§1 UGB) sowie Verbraucher (§1 KSchG). Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.

2. Vertragsabschluss
Angebote der KSA GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Annahme des Angebots und Auftragsbestätigung der KSA GmbH zustande.
Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

3. Vertragsdauer und automatische Verlängerung
Verträge werden – sofern nicht anders vereinbart – auf unbestimmte Zeit mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten abgeschlossen.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um weitere 12 Monate, sofern er nicht von einer Vertragspartei mindestens 30 Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4. Leistungsumfang
Leistungen werden ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang erbracht.
Arbeitszeiten erfolgen grundsätzlich werktags zwischen 06:00 und 18:00 Uhr.
Leistungen außerhalb dieser Zeiten erfolgen nur nach Vereinbarung und gegen Zuschlag.
Zusatzleistungen, insbesondere Bauendreinigung, Sonderreinigung, Desinfektionsarbeiten oder außergewöhnliche Verschmutzungen, sind nicht Vertragsbestandteil und werden gesondert verrechnet.
Wird die Leistungserbringung durch Umstände verhindert oder erschwert, die nicht von der KSA GmbH zu vertreten sind, bleibt der Vergütungsanspruch aufrecht

5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat alle erforderlichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung zu schaffen.
Der Kunde stellt erforderliche Zugänge, Schlüssel, Abstellflächen oder Strom- und Wasseranschlüsse unentgeltlich zur Verfügung.
Nicht zugängliche Flächen gelten als nicht betreubar.
Vergebliche Anfahrten oder Wartezeiten können gesondert verrechnet werden.
Für verloren gegangene Schlüssel haftet die KSA GmbH ausschließlich für den Ersatz des Einzelschlüssels, nicht für Schließanlagen oder Folgeschäden.

6. Winterdienst
Winterdienstleistungen werden grundsätzlich im Zeitraum 01.11. bis 31.03. erbracht.
Schneeräumung und Streuung erfolgen im Rahmen der betrieblichen Einsatzplanung, abhängig von Witterung, Verkehrslage und Einsatzpriorität.
Eine vollständige Schnee- oder Eisfreiheit kann nicht gewährleistet werden.
Keine Leistungspflicht besteht insbesondere für:
Dachlawinen oder Dachschnee
Eisbildung durch bauliche Mängel
Schneeablagerungen durch Dritte
unzugängliche oder blockierte Flächen
Streumaterial, Splittentsorgung oder Zusatzkehrungen werden gesondert verrechnet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
Bei extremen Witterungsverhältnissen oder höherer Gewalt kann es zu Verzögerungen kommen, ohne dass daraus Ansprüche gegen die KSA GmbH entstehen.

7. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen sowie Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten verrechnet.
Die KSA GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen, ohne dass der Vergütungsanspruch entfällt.
Saisonleistungen, insbesondere Winterdienst, können im Voraus verrechnet werden.

8. Wertsicherung / Indexanpassung
Sämtliche vereinbarten Entgelte unterliegen einer Wertsicherung nach dem Verbraucherpreisindex (VPI 2020) der Statistik Austria.
Ausgangsbasis ist der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses veröffentlichte Indexwert.
Änderungen des Index berechtigen die KSA GmbH zur entsprechenden Anpassung der Preise.

9. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich zu melden.
Erfolgt keine rechtzeitige Mängelmeldung, gelten die Leistungen als ordnungsgemäß erbracht.

10. Haftung
Schadenersatzansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Eine Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch:
höhere Gewalt
extreme Witterung
Verhalten des Kunden oder Dritter
parkende Fahrzeuge oder Hindernisse
bauliche Mängel oder ungeeignete Materialien
unvermeidbare Veränderungen durch übliche Maschinen oder Geräte. Die Haftung der KSA GmbH ist – soweit gesetzlich zulässig – der Höhe nach mit maximal € 5.000 pro Schadensfall sowie insgesamt mit € 10.000 pro Kalenderjahr begrenzt.

11. Dokumentation
Leistungen der KSA GmbH können durch Arbeitsprotokolle, Fotos oder digitale Einsatzberichte dokumentiert werden. Diese gelten im Streitfall als Beweismittel über Art und Umfang der Leistungserbringung.

12. Personalübernahme
Die Abwerbung oder direkte Beschäftigung von Mitarbeitern der KSA GmbH durch den Kunden ist während der Vertragsdauer sowie bis 6 Monate danach unzulässig.
Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe von € 10.000 pro Mitarbeiter vereinbart.

13. Vorzeitige Vertragsauflösung
Bei unberechtigter vorzeitiger Vertragsbeendigung durch den Kunden ist die KSA GmbH berechtigt, das vereinbarte Entgelt bis zum nächstmöglichen Vertragsende als pauschalierten Schadenersatz zu verlangen.

14. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für Unternehmer ist das zuständige Gericht am Sitz der KSA GmbH.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

15. Besondere Bestimmungen für Winterdienst und Verkehrssicherung
Die Winterdienstleistungen der KSA GmbH erfolgen ausschließlich im Rahmen der betrieblichen Einsatzplanung unter Berücksichtigung der aktuellen Wetter- und Verkehrslage sowie der vorhandenen Einsatzkapazitäten.
Eine durchgehende oder vollständige Schnee- und Eisfreiheit kann nicht gewährleistet werden.
Schneeräumung und Streuung erfolgen in angemessenen Intervallen nach Beginn des Niederschlags, wobei witterungsbedingte Verzögerungen ausdrücklich vorbehalten bleiben.
Die KSA GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden oder Unfälle, die entstehen durch:
plötzlich auftretende Glätte (z. B. Eisregen, überfrierende Nässe)
fortgesetzten oder intensiven Schneefall während oder nach der Räumung
Schnee- oder Eisablagerungen durch Dritte (z. B. Fahrzeuge, Schneepflüge, Passanten)
Dachlawinen oder Dachschnee
Eisbildung aufgrund baulicher Mängel oder mangelhafter Entwässerung
blockierte oder nicht zugängliche Flächen
fehlende oder ungeeignete Schneelagerflächen
Die Verkehrssicherungspflicht des Kunden bleibt insoweit aufrecht, als diese Bereiche betrifft, die von der KSA GmbH nicht betreut werden oder nicht betreut werden können.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass Räumflächen frei zugänglich sind.
Sind Flächen durch Fahrzeuge, Gegenstände oder sonstige Hindernisse blockiert, entfällt die Leistungspflicht der KSA GmbH für diese Bereiche.
Die KSA GmbH ist berechtigt, Art und Zeitpunkt der Schneeräumung sowie die Wahl der Streumittel nach eigenem Ermessen festzulegen, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
Bei extremen Witterungsverhältnissen, höherer Gewalt oder außergewöhnlichen Schneemengen kann es zu Verzögerungen kommen. Daraus entstehen keine Schadenersatzansprüche gegen die KSA GmbH.
Dokumentationen über Einsätze (z. B. Einsatzprotokolle, Fotos oder digitale Berichte) gelten im Streitfall als Nachweis der ordnungsgemäßen Leistungserbringung.

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